„Herzlich Willkommen, Frau XY, haben sie gut hergefunden?“
Mit diesem Satz eröffnen viele Arbeitgeber:innen oder Personaler:innen ein Bewerbungsgespräch. Danach geht es meistens so richtig in die Tiefe. Welche Fragen sind zum gegenseitigen Kennenlernen okay und welche gehen gar nicht?
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Grundsätzlich haben Arbeitgeber:innen ein Fragerecht. Logisch, man sollte sich ja vor einer Zusammenarbeit definitv kennenlernen, um zu sehen, ob es passt und harmoniert.
Laut §1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) gibt es aber durchaus Fragen, die aufgrund von Diskriminierung verboten sind.
1. Partnerschaft und Familienplanung
Ein Klassiker: „Und wie sieht’s mit dem Kinderwunsch aus?“
Was im wahren Leben schon ein Fauxpas ist, ist im Vorstellungsgespräch absolut tabu! Und auch nach einer potentiellen Eheschließung darf offiziell nicht gefragt werden.
2. Herkunft und Religion
Ethnische Herkunft, Religions- und auch die Parteizugehörigkeit sind im Bewerbungsprozess nicht von Relevanz und dürfen auch im Gespräch nicht abgefragt werden.
3. Gesundheit
Solange Deine Krankheit Deinen Berufsalltag nicht beeinträchtigt, musst Du Deinem:r zukünftigen Chef:in dies auch nicht erzählen.
4. Vermögen und Vorstrafen
Fragen nach Vorstrafen sind ebenfalls nicht erlaubt. Es sei denn, es ist relevant für die zukünftige Tätigkeit. Beispielsweise darf ein LKW Fahrer nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten gefragt werden.
Darf ich lügen?
Wie reagiere ich, wenn der:die Arbeitgeber:in dann doch in die persönliche Sphäre eindringt? Ist lügen ist erlaubt? Grundsätzlich ja.
Besser ist es jedoch, professionell und sachlich zu reagieren. Beispielsweise kannst Du den:die Personaler:in auf den Fehler aufmerksam machen. Frage zum Beispiel, inwiefern das etwas mit der zukünftigen Tätigkeit zusammenhängt.
Wenn du deinen Gegenüber gut einschätzen kannst, kontere mit dezentem Sarkasmus.
„Ob ich schwanger bin? Achso, ist das eine Voraussetzung für die Stelle? Das wusste ich nicht.“ Aber Vorsicht! Das kann auch daneben gehen!
Fragen durch die „Hintertür“
Manche Recruiter:innen haben kleine Tricks, mit denen sie die unzulässigen Fragen umgehen und trotzdem etwas über die Bewerber:innen herausfinden.
Statt: „Sind sie verheiratet/schwanger?“ kommt oft ein „Und wie vereinbaren Sie Familie und Beruf?“
Wichtig ist also, sich gut vorzubereiten und für solche Fragen durch die „Hintertür“ auch gewappnet zu sein.
Text: Hannah Heinrich